Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

MTR Equipment Onlineshop

 

§1  Allgemeines

§1.1 Die Firma MTR - Health & Spa AG, nachfolgend MTR genannt, erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage des Schweizerischen Obligationenrechts und der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

§1.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§2   Angebote & Vertragsabschluss

§2.1 Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung (Annahme durch MTR) freibleibend und es gilt ausschliesslich der schriftliche Inhalt der Auftragsbestätigung. Mündliche Zusagen bei Verkaufsgesprächen sind unmassgeblich, wie auch davon abweichende Preisangaben oder Kostenvoranschläge. MTR behält sich das Recht vor, den Auftrag abzulehnen.

§2.2 Offensichtliche Irrtümer (Schreib- und Rechenfehler) berechtigen, oder verpflichten, weder den Käufer noch MTR. Der Vertrag kommt so zustande, wie er ohne diesen Irrtum oder diese Fehler zustande gekommen wäre.

§2.3 Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen.

§3   Preise

§3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und, soweit nicht anders vermerkt, exklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§3.2 Die veröffentlichten Versand- und Lieferpreise beschränken sich auf Verkäufe innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Für Auslandbestellungen müssen die Versand- und Lieferkonditionen separat angefragt werden.

§3.3 Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

§3.4 Kostenvoranschläge für Reparaturen, spezielle Einbringungen oder Montagen, sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt aufgrund der tatsächlich anfallenden Arbeiten gemäss Rapport.

§4   Versand, Spedition & Lieferung

§4.1 Soweit nicht anders angegeben gelten die veranschlagten Versand- und Lieferkonditionen.

§4.2 Für Händler, Kooperationpartner und Kunden mit speziellen Einkaufskonditionen gelten die Lieferkonditionen immer ab Lager Wollerau.

§4.3 Nebenleistungen wie Montage, Installation, Möbellifter, weiteres Hilfspersonal etc. werden separat und nach Aufwand in Rechnung gestellt.

§4.4 Warenlieferungen sind gegen Beschädigung oder Verlust versichert. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware umgehend nach Erhalt auf allfällige Mängel zu prüfen. Entsprechende Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Beanstandungen mehr angenommen, ausser bei Gewährleistungsansprüchen.

§4.5 Ist die Verpackung der zugestellten Ware sichtlich defekt, darf die Ware vom Zusteller auf dem Lieferschein nur mit dem Vermerk „Annahme unter Vorbehalt“ oder gar nicht angenommen werden. MTR muss in beiden Fällen sofort informiert werden.

§5   Zahlungsbedingungen

§5.1 Sofern nicht anderweitig vermerkt gilt die Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jegliche Abzüge.

§5.2 Bei Neukunden, sowie bei Kunden mit wiederholter Missachtung der Zahlungsfrist, behält sich MTR das Recht vor, die bestellte Ware gegen Kreditkarte, Vorauskasse, Teilzahlung oder per Nachnahme auszuliefern. Bei Zahlungsverzug hat MTR das Recht, die Ware zurückzubehalten und/oder einen Verzugszins, zu den jeweils geltenden Bankzinsen, in Rechnung zu stellen.

§5.3 Entstehen Spesen und Gebühren von Drittfirmen im Zahlungsverkehr, werden diese dem Kunden direkt in Rechnung gestellt.

§5.4 Für Sonderanfertigungen sind mindestens 50 % bei Bestellung und 50 % bei Lieferung zu leisten. Die erwähnte Lieferfrist gilt dabei erst ab Eingang der ersten 50 % bei MTR.

§6   Lieferfristen

§6.1 Die auf der Webpage, in den Offerten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferfristen und -termine sind Schätzungen und daher unverbindlich.

§6.2 Verzögert sich die Auslieferung durch Umstände, die MTR nicht zu vertreten hat oder durch Lieferverzögerungen von MTR-Zulieferern, so ist der Käufer nicht berechtigt Schadenersatz oder eine Konventionalstrafe zu fordern. Der Käufer ist in diesen Fällen jedoch berechtigt, nach Ablauf von 3 Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin, vom Vertrag zurückzutreten.

§7   Auftragsänderung, Umtausch & Rücktritt

§7.1 Nachträgliche Auftragsänderungen, Umtausch oder Rücktritt vom Kaufvertrag werden nur anerkannt, wenn noch keine Kosten angefallen sind. Das Nichtgefallen eines Produktes berechtigt den Käufer nicht zu einem Rücktritt.

§7.2 Der Käufer ist verpflichtet, für die durch eine Annullation oder Umtausch entstandenen Kosten vollumfänglich aufzukommen.

§7.3 Ein Umtausch oder Rücktritt von Sonderanfertigungen, Spezialangeboten (Specials, Ausverkaufsware und Occasionen) ist ausgeschlossen.

§8   Eigentumsvorbehalt

§8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen Eigentum von MTR. Für UnternehmerInnen erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf alle Forderungen von MTR aus der Geschäftsbeziehung.

§8.2 Im Falle des Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon hiermit zu, dass MTR die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen kann. Im Falle des Verzuges ist MTR berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, ausser, MTR erklärt diesen ausdrücklich.

§9   Montage & bauseitige Voraussetzungen

§9.1 Sämtliche Montagevorbereitungen, wie bauliche Anpassungen, das Bohren von Löchern, sanitäre sowie elektrische Installationen/Anschlüsse gehen zu Lasten des Käufers/Auftraggebers.

§9.2 Der Käufer verpflichtet sich, alle nötigen bauseitigen Arbeiten, gemäss unseren technischen Unterlagen und unter Beachtung der gültigen Vorschriften eines konzessionierten Bauunternehmens, vor dem für die Anlieferung und Montage vereinbarten Termin, fertig zu stellen. Kommt der Auftraggeber mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug, ist er verpflichtet, MTR den entstandenen Schaden durch Wartezeiten, wiederholte Anfahrten und/oder all-fälligen weiteren Schäden zu ersetzen.

§9.3 Arbeitszeit, Arbeitsleistung sowie Beendigung der Arbeit sind dem MTR-Personal vom Auftraggeber auf dem MTR-Protokoll schriftlich und mit Unterschrift zu bescheinigen.

§9.4 MTR übernimmt keine Haftung für Arbeiten die sie nicht selbst angeordnet hat.

§10   Gewährleistung / Garantie

§10.1 Dem Käufer steht bei einem Kauf die gesetzlich geregelte Gewährleistung von 2 Jahren zu (OR Art. 210 Absatz 1).

§10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Käufer das Recht auf Verbesserung/Mängelbeseitigung oder Austausch der Leistung durch MTR zu. Bei nicht versandfähiger Ware findet die Verbesserung beim Käufer statt. Kann das Problem nicht behoben werden, nimmt MTR die Ware zur Verbesserung an seinen Sitz mit.

§10.3 Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge, sind vom Kunden/Käufer zu bescheinigen.

§11   Reparaturen & Wartungen, Servicepartner & Vorgehen im Störungsfall

§11.1 MTR unterhält einen eigenen Reparatur und Wartungsservice. Zur Sicherstellung der ordnungsgemässen Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben (insbesondere bei Medizinprodukten) und für einen effizienten Reperaturdienst, arbeitet MTR mit einem externen und von den Herstellern zertifizierten Servicepartner zusammen. Störungen sind immer zuerst bei MTR anzumelden.

§11.2 Bei Reparaturen und Wartungen durch externe Servicepartner gelten ausschliesslich die Preise, Konditionen und allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Servicepartners.

§11.3 Im Fall einer Störung muss der Käufer in jedem Fall den sachgemässen Betrieb gemäss Betriebsanleitung sowie die Rubrik Fehlerbehebung überprüfen. Kann eine Störung nicht behoben werden, ist MTR eine detaillierte Schadensmeldung unter Angabe der Seriennummer, Modell-/Gerätebezeichnung und, wenn möglich, einem Foto sowie der Artikel- und Rechnungsnummer einzureichen.

§12   Mitwirkungspflicht

§12.1 Der Käufer ist verpflichtet, MTR und von ihr beauftragte Erfüllungsgehilfen und Leistungspartner nach dessen besten Möglichkeiten zu unterstützen.

§12.2 Im Falle des Rücktransports ist der Käufer für eine ordnungsgemässe Verpackung der Ware verantwortlich. Die Verpackung sollte die Originalverpackung sein oder der Originalverpackung ähnlich sein, um einen sicheren Rücktransport zu gewährleisten.

§12.3 Falls Waren per Spedition angeliefert werden (der Käufer wird im Vorfeld des Transports von der Spedition benachrichtigt), ist der Käufer verpflichtet mit der Spedition einen Liefertermin zu vereinbaren. Kann der Käufer den Termin nicht einhalten, muss er MTR und die Spedition darüber informieren. Die Ware gilt ab Übergabe durch die Spedition an den Käufer als übergeben. Das Risiko trägt ab Übergabe der Kunde.

§13   Datenschutz

Persönliche Informationen des Käufers, werden streng vertraulich und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine Daten für den innerbetrieblichen Gebrauch zur Geschäftsabwicklung sowie für eigene Marketingzwecke gespeichert und verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Kunde kann diese Einwilligung verweigern oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

§14   Software

Für von MTR gelieferte, jedoch nicht von MTR selbst hergestellte Software, gilt das Urheberrechtsgesetz. Bei Produkten mit Lizenzverträgen akzeptiert der Kunde beim Kauf die jeweiligen Lizenzbestimmungen.

§15   Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und MTR ist ausschliesslich Schweizerisches Recht unter Ausschluss der internationalen Normen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

§16   Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichstsstand für beide Vertragsparteien ist Wilen b. Wollerau

MTR - Health & Spa AG   
Fällmisstrasse 64
CH-8832 Wollerau b. Wollerau

Steuernummer: CHE-107.503.780 / MWST